Migräne und Allergie: Wenn das Wetter krank macht

Migräne durch Allergie

Migräne und Allergie – doppeltes Risiko durch das Wetter

Der Frühling könnte so schön sein – wäre da nicht der Wetterumschwung und die fliegenden Pollen. Wer sowohl unter Migräne als auch unter einer Allergie leidet, den belastet das Wetter mit den ersten warmen Temperaturen ganz besonders. Wir geben einen Überblick über die Erkrankungen und verraten, wie man Beschwerden behandeln kann.

Migräne: Löst wechselndes Wetter die Kopfschmerzen aus?

Sobald im Frühjahr die ersten warmen Tage beginnen, klagen viele Menschen über Kopfschmerzen. Sie führen das meist auf ihre Wetterfühligkeit zurück. Doch wird eine Migräne wirklich durch einen Wetterumschwung beeinflusst? Die Antwort: Ja, das ist möglich – allerdings ist es nur bei wenigen Patienten der Fall. Laut den Daten des Migräne Radars, erstellt von der Hochschule Hof, steigt die Meldung von Migräneattacken um 24 Prozent, wenn die Temperatur in den letzten drei Tagen um fünf Grad Celsius gesunken, und um 19 Prozent, wenn sie um fünf Grad Celsius gestiegen ist. Grundsätzlich kann in diesem Zusammenhang nicht nur der Wetterumschwung an sich, sondern ein veränderter Schlaf- oder Tagesrhythmus der Trigger (Auslöser) für eine Migräne sein. Durch die Zeitumstellung im Frühling muss sich der Körper erst an die fehlende Stunde gewöhnen. Schlafprobleme und somit auch Migräneattacken können die Folge sein.

Auch das noch: Wenn die Augen wegen der Allergie brennen

Heuschnupfen-Allergiker, die zudem anfällig für Migräne aufgrund des ständig wechselnden Wetters sind, leiden in den Frühlingsmonaten besonders stark. Die fliegenden Pflanzenpollen lösen Augenbrennen Migräne AllergieSymptome wie etwa:

Augenbrennen
• Ohrenjucken,
• Niesanfälle oder eine chronisch verstopfte Nase aus.

Häufig treten die Symptome gleichzeitig auf und machen so dem Betroffenen besonders zu schaffen. Kommen dann Migräneattacken hinzu, sind die Patienten meist nicht mehr in der Lage, ihren Alltag zu bewältigen. Erste Anlaufstelle ist dann der Hausarzt. Er kann eine entsprechende Behandlung in die Wege leiten.

Was tun bei Migräne aufgrund des Wetters?

In erster Linie müssen Migräne und Allergie einzeln betrachtet und therapiert werden. Die Einnahme von Medikamenten sollte unbedingt mit dem Arzt abgesprochen werden, um mögliche Wechselwirkungen zu vermeiden.
Um die Symptome einer Migräne verursacht durch Wetterumschwung zu lindern, gibt es folgende Möglichkeiten:
• Medikamente (Nichtopioid-Analgetika wie Ibuprofen oder speziell gegen Migräne entwickelte Triptane)
• Akupunktur (Einstechen von feinen Nadeln in bestimmte Hautpunkte)
• Akupressur (Druckmassagetechnik)
• Homöopathie (Globuli und Schüßler-Salze)
• Hausmittel (Pfefferminzöl oder kalte Kompressen)
Betroffene sollten versuchen, der Migräne vorzubeugen. Da sich ein Wetterumschwung als Trigger allerdings nicht beeinflussen lässt, kann man in dieser Zeit besonderen Wert auf die Vermeidung anderer Auslöser legen. Der Verzicht auf Alkohol und Stress zusammen mit einer gesunden Ernährung und viel Bewegung sind mögliche Maßnahmen.

Behandlung der Allergie: Damit das Wetter keine Rolle mehr spielt

Die Symptome einer Allergie, die dem immer schöner werdenden Wetter und der blühenden Natur zugrunde liegen, können mit Medikamenten behandelt werden. Bei einer starken Ausprägung der Allergie und womöglich einer hohen Anfälligkeit für Migräneattacken in den Frühlingsmonaten, sollte eine Desensibilisierung in Betracht gezogen werden, um zumindest eine der Erkrankungen in den Griff zu kriegen. Dabei wird das Immunsystem langsam an die Allergene (Auslöser der Allergie) gewöhnt, sodass es auf Pollen und Co. nicht mehr reagiert und die Symptome wegbleiben. Ansonsten helfen vorbeugende Maßnahmen wie zum Beispiel Luftreiniger mit Filter oder spezielle Pollen-Schutzgitter dabei, zumindest in der Wohnung mit möglichst wenigen Allergenen in Kontakt zu kommen.

[1] International Journal of Biometeorology: Influence of temperature changes on migraine occurrence in Germany. https://link.springer.com/article/10.1007/s00484-012-0582-2 (05.04.2018).

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