Kava-Kava: Allgemeine Informationen und Hinweise für Allergiker
Die exotische Pflanze Kava-Kava ist berühmt-berüchtigt. Was auf Südseeinseln als Zeremonialgetränk begann, endete in Deutschland als verbotene Substanz. Zumindest vorübergehend. Derzeit sind homöopathische Arzneimittel zugelassen, die Kava-Kava-Anteile in kleinsten Mengen aufweisen. Allergiker sind gut beraten, dass Allergisierungspotenzial der Pflanze nicht zu unterschätzen. Die Kava-Dermatose führt zu erheblichen Hautreaktionen. Hinzu kommt die weitaus gefährlichere Nebenwirkung der schweren Leberschädigung, die 2002 zum Zulassungswiderruf führte. Nachfolgend ein Einblick in die Thematik und die damit einhergehenden gesundheitlichen Risiken.
Bei Kava-Kava handelt es sich um eine Pflanzenart der Pfeffergewächse, ein immergrüner Strauch mit herzförmigen Blättern und dem offiziellen Namen Piper methysticum. Dass die Pflanze auch als Rauschpfeffer bekannt ist, kommt nicht von ungefähr. In zahlreichen Kulturen wurde ein Kaltauszug des Wurzelstocks in Form eines berauschenden Getränks bei Zeremonien eingesetzt, um eine gelöste und entspannte Atmosphäre zu schaffen. Der Konsum als Genussmittel ist im westpazifischen Raum, darunter Polynesien und Melanesien bis heute fester Bestandteil der Kultur. Zahlreiche Ureinwohner betrachten es als Heilmittel und konsumieren es zerrieben oder zerkaut als sanfte Droge. Welche Wirkung mit der Einnahme von Kava Kava einhergehen kann, wurde im Steckrief des Heilpflanzen-Lexikons thematisiert.
Unter anderem heißt es: „Den vor allem im Wurzelstock vorkommenden Kava-Pyronen Kavain, Methysticin, Yangonin und anderen Inhaltstoffen wird eine angstlösende, beruhigende, krampflösende und schmerzstillende Wirkung zugeschrieben.“ In Deutschland waren Extrakte aus dem Wurzelstock zum Behandeln leichter allgemeiner Angstzustände im Einsatz, bis am 14. Juni 2002 ein Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) folgte, wonach sämtliche Arzneimittel sowie Zubereitungen mit einem Kava Kava Gehalt „entsprechend der vierten Dezimalpotenz (bei homöopathische Arzneimitteln als D4 gekennzeichnet) oder höher […], als bedenklich eingestuft und vom Markt genommen“ wurden, so der Hinweis im Heilpflanzen-Katalog.
Ursache für den Widerruf der Zulassung durch das BfArM waren 40 Fälle schwerwiegender Leberschädigungen, drei davon verliefen tödlich. In allen Fällen nahmen die Patienten Kava-Präparate ein. Die Entscheidung des Bundesinstituts löste immense Kritik aus. 2014 hob das Verwaltungsgericht Köln den Widerrufsbescheid auf, weil das Nutzen-Risiko-Verhältnis nicht ungünstig sei. 2015 wurde dieses Urteil vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt, forderte dabei aber Zulassungsänderungen zur Eindämmung der Risiken. Laut Oberverwaltungsgericht lassen sich die lebertoxischen Risiken durch gezielte Maßnahmen reduzieren, um dessen Maß vertreten zu können. Entsprechende Maßnahmen sind beispielsweise:
- ärztliche Verschreibungspflicht
- regelmäßige Leberwertkontrollen
- Vermeidung begleitender Medikation (insbesondere mit Antidepressiva, Migränemitteln, Betablockern) sowie von Alkohol
- Maximale Tagesdosis
- Festsetzung einer begrenzten Therapiedauer
Mit verschärften Bedingungen gelang Kava-Kava als homöopathisches Mittel mit geringem Anteil (unter Potenz D4) der pflanzlichen Bestandteile wieder auf den Markt. Als mildes Entspannungsmittel mit dämpfender Wirkung wird es unter anderem bei Angstzuständen und Unruhe genutzt.
Schwangere, stillende Mütter oder Leberkranke sollten vollständig auf die Einnahme jeglicher Kava-Kava-Produkte verzichten. Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung online bestätigt, wird vom Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln mit Kava-Kava generell abgeraten, nicht nur bei Risikogruppen.
Kava-Dermatose: Pflanzenkult mit allergischem Risiko
Pflanzen entspringen zwar der Natur und genießen ein positives Image, gesundheitliche Risiken dürfen allerdings nicht vernachlässigt werden. Neben Leberschäden gehören leichte Magen-Darm-Probleme sowie Hautrötungen, Juckreiz und Schwellungen zu den möglichen Nebenwirkungen von Kava-Kava. Auch wenn das Risiko für negative körperliche Auswirkungen bei einer korrekten Einnahme minimiert werden kann, sollte es nicht unterschätzt werden. Heftige Reaktionen in Form schuppenartiger Verhornungen (Ichthyosis) sowie eine sich verdickende Hornschicht (Hyperkeratosen) auf großen Flächen der Haut sind möglich. Gleiches gilt für Entzündungen der Bindehaut (Konjunktivitis).
Während derartig extreme Veränderungen dort, wo der Rauschpfeffer zuhause ist, tatsächlich positiv betrachtet wird, weil sie den Status des Konsumenten betonen (an Kava-Zeremonien nehmen größtenteils wohlhabende Menschen teil), sind Hautprobleme hierzulande eher unbeliebt. Besonders dann, wenn sich stark juckende und optisch erkennbare Auffälligkeiten vom Gesicht ausgehend verbreiten. Wie die Kava-Dermatose verursacht wird, ist bis heute nicht geklärt. Womöglich kommt es zur Anreicherung bestimmter pflanzlicher Bestandteile in den Hautschichten, was in Kombination mit Licht entsprechende Körperreaktionen zur Folge hat. Behandelbar ist die Allergie durch den Verzicht auf Kava-Kava und den Einsatz von Kortison. Vollständig geheilt, ist die strapazierte Haut nach rund 30 Tagen. Eine spürbare Besserung stellt sich in der Regel schon nach wenigen Tagen ein.
Dass die Diskussion um die Risiken von Kava-Kava auch künftig kein Ende nehmen werden, bestätigt ein Dokument vom Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Mitte August 2019 an pharmazeutische Unternehmen adressiert wurde. Darin ging es um die „Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel“. Laut des Schreibens hat der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Kava-Kava-haltigen Arzneimitteln ausführlich beurteilt und es zusammengefasst als ungünstig bewertet. Wie das BfArM weiter erläutert, spiegelt die HMPC-Bewertung „den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand“ wieder und ist „bei der Beurteilung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses zugelassener Kava-Kava-haltiger Arzneimittel zu berücksichtigen.“ Der HMPC führte in seiner Beurteilung unter anderem toxikologische Bedenken an.
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