Allergien im Restaurant: Wie sollten Gastwirte handeln, wenn sie einen Allergiker als Gast haben?
Lebensmittelallergiker als Gast: der Gast gibt die Informationen
Wer einen Lebensmittelallergiker als Gast hat, sollte einiges beachten. Allergien im Restaurant sind ein wichtiges Thema. Der Wirt sollte den Gast befragen, welche Speisen er nicht verzehren darf. Umgekehrt möchte der Allergiker vollständige und zutreffende Auskünfte bezüglich der Lebensmittel des Wirtes. Wenn dies nicht so stattfindet, können lebensbedrohliche Reaktionen als Folge entstehen. Der Wirt bzw. der Koch dürfen daher bei Allergien im Restaurant niemals aus Bequemlichkeit oder Absicherung eine unwahre bzw. unsichere Auskunft geben.
Es ist ratsam, dem Gast Alternativen anzubieten mit Speisen, die für ihn verträglich sind. Wenn keine verlässliche Auskunft gegeben werden kann, dann sollte dies im Zweifel deutlich klargestellt werden. Der Lebensmittelallergiker braucht hier absolute Verlässlichkeit. Außerdem ist schon die reine Anfrage bei Allergien im Restaurant sehr ernst zu nehmen. Der Wirt muss zudem bedenken, dass auch die Zusammensetzung der Gerichte mit den Zutaten sich oftmals innerhalb einer Saison oder eines Jahres ändert. Eine wahrheitsgemäße Auskunft ist daher unerlässlich.
Intensive Kommunikation mit dem Gast
Bei Allergien im Restaurant ist die intensive Kommunikation mit dem Gast das Wichtigste. Die meisten Allergiker treten hier sehr bestimmt auf. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund hat eine Restaurantkarte entworfen: „Eine Bitte an den Koch“ – Hier können Informationen bezüglich der Allergieauslöser entnommen werden. Der Restaurantbesitzer sollte auch ein Plakat oder ein Schild am Tisch anbieten, das Auskunft gibt über die Zutaten innerhalb der Gerichte. Wer als Restaurantbesitzer eine Webseite hat, kann hier den allergischen Gast schon darauf aufmerksam machen, vor dem Besuch im Lokal Kontakt mit ihm aufzunehmen.
Auf der Speisekarte ist es zu empfehlen, einen Vermerk zu hinterlassen, dass Lebensmittelallergien direkt mit dem Gast besprochen werden. Alle allergenen Zutaten sollten zudem hier markiert sein. Perfekt ist es, wenn der allergische Gast vor einer Reservierung oder einem Besuch im Restaurant sich telefonisch mit dem Koch bzw. dem Wirt in Verbindung setzt. Hier kann dann alles abgesprochen werden. Es ist bei diesem heiklen Thema von Allergien im Restaurant immer auf den Individualfall zu achten. Was kommt in Frage? Was ist tabu? Ungefähr 30 Millionen Menschen in Deutschland haben Allergien.
Vielfältige Auslöser
Die allergischen Reaktionen sind vielfältig, aber auch die Auslöser. Manche Personen reagieren auf Pollen, andere auf Tierhaare, Düfte und Insekten. Viele haben spezielle Lebensmittelallergien gegen Nüsse, Samen oder andere Ingredienzien. Grundsätzlich wird geschätzt, dass es ungefähr 20.000 diverse Auslöser gibt und die Symptomspanne ist weit. Von unangenehmen Blähungen bis zum Durchfall, von Schwellungen bis zur Atemnot ist alles drin. Besonders schlimm und lebensgefährlich ist jedoch der anaphylaktische Schock.
Grundsätzlich wird außerdem zwischen Unverträglichkeiten und Allergien unterschieden. Unverträglichkeiten können eine Zöliakie oder eine Laktose-Intoleranz sein. Hier sind die Auslöser Gluten bzw. Milchzucker. Bei einer Fruktose-Malabsorption ist der Auslöser immer der Fruchtzucker und bei der Histamin-Intoleranz das Histamin. Außerdem sollte der Wirt darauf achten, ob sein Gast eine Zusatz-Unverträglichkeit hat, wie eine Unverträglichkeit gegen Farb- oder Konservierungsstoffe. Hinweise auf der Speisekarte und spezielle Aufsteller helfen hier dem Betroffenen, erst gar nicht in eine Problematik hinein zu geraten.
Zu den besonders allergieauslösenden Lebensmitteln zählen beispielsweise Erdnüsse, Milch, Sellerie und Eier. Aber auch Fisch, Schalenfrüchte, Soja und Senf sind betroffen. Egal ob im Urlaub oder beim gelegentlichen Besuch im Restaurant: Allergien im Restaurant müssen vom Wirt, vom Koch und vom Lebensmittelallergiker sehr ernst genommen werden. Der Gast braucht das absolute Verständnis des Restaurantchefs und innerhalb der Gastronomie müssen transparente Speisekarten und Hinweise helfen, dass sich der Betroffene sicher und wohl fühlt.